Auktionsregeln
1. Der Fahrradverleih ist nur nach Vorlage mindestens eines Fahrrads möglich diese Dokumente:
a) gültiger Personalausweis,
b) ein gültiger Reisepass.
c) Aufenthaltserlaubnis
2. Mieter kann nur eine Person sein, die das 15. Lebensjahr vollendet hat.
3. Untersuchen Sie das Fahrrad vor der Übernahme gründlich, um festzustellen, ob dies der Fall ist Es sind keine Mängel erkennbar. Später wird es keine Beanstandungen mehr geben berücksichtigt.
4. Sollten Sie während des Gebrauchs Mängel oder Mängel feststellen, sind Sie hiervon betroffen Sie sind verpflichtet, diese bei der Übergabe des Fahrrads anzuzeigen.
5. Es ist verboten, Änderungen am Fahrrad vorzunehmen, ohne dies zu tun Zustimmung des Betreibers.
1. Vor Abschluss des Mietvertrages leisten Sie eine Anzahlung, z jeweils passender Artikel. Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Bei der Rückkehr Artikel im Originalzustand - ohne Mängel, die Kaution wird Ihnen zurückerstattet die volle Menge.
2. Der Mietpreis ist in der Preisliste angegeben und es wird eine Anzahlung geleistet im Voraus.
3. Wenn Sie die bezahlte Zeit überschreiten, haften Sie zahlen Sie den Mietpreis gemäß dem jeweils gültigen Satz der gültigen Preisliste. IN andernfalls, wenn die bereits bezahlte Zeit nicht aufgebraucht wird Limit, Geld wird nicht zurückgegeben!
1. Das Fahren mit einem gemieteten Fahrrad erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigene Gefahr Für entstandene Schäden übernimmt der Vermieter keine Haftung von ihm gemietete Sache auf seinem eigenen Grundstück noch weiter andere bewegliche und unbewegliche Gegenstände oder Schäden, die anderen zugefügt werden Personen für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses, noch für die Gesundheit des Mieters danach die gesamte Mietdauer.
2. Der Mieter übernimmt die Verantwortung für alle darin aufgeführten Gegenstände unterschrieben im Mietvertrag, sowie für die Person, die Fahrrad fährt in dem von ihm unterzeichneten Vertrag angegeben, verwenden sie, wenn sie Kinder sind und Personen unter 18 Jahren.
3. Mit Vertragsunterzeichnung übernimmt der Mieter sämtliche Verantwortung für Mietsache bis zur Rückgabe an den Vermieter.
1. Wenn Sie ein Fahrrad oder Teile davon oder Zubehör verlieren, sind Sie zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.
2. Die Schadenshöhe bemisst sich nach der Schadenshöhe, der Ersatzteilverfügbarkeit und den Ersatzteilkosten.
3. Der Schaden wird bei Rückgabe des Fahrrades bezahlt. Das Nutzungsrecht steht dem Vermieter zu Vorschüsse zur Begleichung des ihm entstandenen Schadens sowie der ihm geschuldeten Schulden dem Mieter entstanden sind. Die Betriebsordnung ist Bestandteil der Vereinbarung Mietvertrag und mit der Unterzeichnung des Übertragungsprotokolls verpflichtet sich der Mieter, diesen in seinem Sinne zu erfüllen voller Umfang.